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öffentlich


Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Alling (Wasserabgabesatzung -WAS-)



Sachvortrag:
Hinsichtlich der §§ 19 und 19a beruht der Entwurf der WAS auf einer Änderung von Art. 24 GO hinsichtlich des Einsatzes von Funkzählern (siehe Anlage), die zum 01.01.2024 in Kraft tritt. Sie entspricht im Übrigen den bisherigen Mustersatzungen des Innenministeriums und des Bayerischen Gemeindetages. Mit der beschlossenen Änderung hat der Landtag neben der Neureglung des Datenschutzes das begründungsfreie Widerspruchrecht gegen die Funknutzung der Zähler in Art. 24 GO wieder gestrichen.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den beigefügten Entwurf der "Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Alling (Wasserabgabesatzung -WAS-) vom 19.03.2024".

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
 
 

 



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Gemeinde Alling
Am Kirchberg 6, 82239 Alling
Tel.: 08141 379490-0
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