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öffentlich


Bebauungsplan "Biburg Nord"
Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde und Landesbund für Vogelschutz im Rahmen der Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB



 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan "Biburg Nord", Planfassung 14.11.2023, hat in der Zeit vom 01.12.2023 bis 08.01.2024 stattgefunden.
Auf Grund der Stellungnahmen vom Landesbund für Vogelschutz und der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt wird eine Betroffenenbeteiligung durchgeführt. Für die Behandlung nur dieser beiden Stellungnahmen im Gemeinderat werden nun Beschlussvorschläge vorgelegt.
Alle weiteren Stellungnahmen werden im Anschluss an die Betroffenenbeteiligung im Rahmen des Satzungsbeschlusses behandelt.
 
1                          Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern, Kreisgruppe Fürstenfeldbruck,
              (Schreiben vom 21.12.2023)
Auf den Seiten 29 und 30 ist die geplante Aufwertung der Ausgleichsflächen und die Anrechnung der Kompensationspunkte erläutert. Hierbei führen Sie auf, dass Sie Feldgehölze alter Ausprägung B213 entwickeln möchten. Der Zielzustand der alten Ausprägung kann jedoch erst nach 80 Jahren erreicht werden. Sie rechnen mit dem Erreichen des Zielzustands in 25 Jahren.
An dieser Stelle muss daher das Feldgehölze mittlerer Ausprägung als Zielzustand angesetzt und dementsprechend zwei Wertepunkte weniger angerechnet werden (B212, 10 WP). Alternativ könnte auch der Abschlag der Entwicklungszeit mit 3 WP abgezogen werden.
Außerdem ist der LBV der Meinung, dass der Planungsfaktor von 15 % bei den vorgesehenen Maßnahmen zu hoch angesetzt ist. Schottergärten sind z.B. schon nach geltendem Recht nicht erlaubt, eine Anrechnung kann hier nicht stattfinden. Ein Planungsfaktor von 10 % erscheint bei den vorgesehenen Maßnahmen als angemessen.
Abwägungsvorschlag
Der Biotop- und Nutzungstyp des Zielzustands beider Ausgleichsflächen wird angepasst und stattdessen, wie vorgeschlagen, eine mesophile Hecke (B112) gewählt. Die Festsetzung A10, die Planzeichnung und der Umweltbericht werden entsprechend angepasst.
Es wird zugestimmt, dass der Planungsfaktor mit Bedacht gewählt werden sollte. In diesem Fall wird er jedoch als passend erachtet. Grundlage für die Berechnung war die Tabelle 2.2 des Leitfadens "Eingriffsregelung in der Bauleitplanung". Das Verbot von Stein-/ Schottergärten ist Teil der naturnahen Gestaltung der Privatgärten, zu der auch die Grünordnung mit einer Mindestanzahl an Bäumen gehört. Im Umweltbericht wird die Zuordnung für die Anrechnung noch genauer aufgeschlüsselt.
Beschlussvorschlag
Den Einwänden wird in Teilen gefolgt. Die Planunterlagen werden entsprechend angepasst.
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
 
 
 
 
 
2.            Landratsamt Fürstenfeldbruck, Fachbereich Naturschutz und Landschaftspflege
(Untere Naturschutzbehörde)
(Schreiben vom 08.01.2024)
Zum Bebauungsplan wurde wegen der Verfahrensänderung jetzt ein Umweltbericht
erstellt, der auch die Ermittlung des naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächenbedarfs und die Ausgleichsflächen enthält. Mit der Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs
besteht aus naturschutzfachlicher Sicht kein Einverständnis.
Die private Grünfläche / Ortsrandeingrünung gehört zu den jeweiligen Baugrundstücken und wird zur Berechnung der GRZ herangezogen. Über die GRZ (Beeinträchtigungsfaktor) sind auch Freiflächen abgedeckt, die zu den Baugrundstücken gehören, d.h. Grünflächen oder Erschließungsflächen auf den Baugrundstücken werden grundsätzlich nicht separat behandelt (S. 18 Leitfaden zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung 2021). Die private Grünfläche gehört also zur Eingriffsfläche. Der Ausgleichsbedarf ist anzupassen.
 
Ausgleichsfläche A1:  Auf den Fl.-Nrn.: 562 und 564 der Gemarkung Biburg soll eine Fläche mit Sträuchern und Bäumen im Verhältnis 10:1 angelegt werden. Dabei handelt es sich nicht um die Herstellung eines Feldgehölzes, sondern um die Herstellung einer mesophilen Hecke (B 112 mit einem GW von 10). Ein Timelag muss bei diesem Biotoptyp nicht in Abzug gebracht werden. Die Beschreibung der Biotoptypen findet man in der Arbeitshilfe zur Biotopwertliste. Die Bilanz Ausgleichsfläche/ Ausgleich in Wertpunkten sowie die Planzeichnung des Geltungsbereichs 2 sind anzupassen.
 
Ausgleichsfläche A2:  Aus naturschutzfachlicher Sicht soll die geplante Ausgleichsfläche entlang des Birkenmoosgrabens entwickelt werden und nicht entlang des Feldwegs. gewässerbegleitende Gehölze sind ökologisch wertvoller und deshalb der dargestellten Variante vorzuziehen. Auch hier handelt es sich der Beschreibung nach um die Herstellung einer mesophilen Hecke (B112 mit einem GW 10) und nicht um ein Feldgehölz. Der Ausgangszustand dieser Fläche entlang des Grabens ist als Ackerfläche einzustufen, da ein Bewuchs mit einer mehrjährigen Kultur (Chinaschilf (Miscanthus) vorhanden ist. Auch hier ist die Bilanz Ausgleichsfläche/ Ausgleich in Wertpunkten sowie die Planzeichnung des Geltungsbereichs 3 anzupassen.
 
Die privaten Ausgleichsflächen sind vor Satzungsbeschluss dinglich zu sichern.
Abwägungsvorschlag
Zu den Grünflächen/ Zur GRZ: In der Ausgleichsberechnung ausgenommen wurden lediglich die verbindlich festgesetzten privaten Grünflächen. Diese sind zwar Teil der Grundstücksfläche, jedoch nicht der Baugrundstücksfläche (vgl. Seite 18 des Leitfadens zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, 2021), und deshalb von Bebauung freizuhalten. Im vorliegenden Bebauungsplan sind sie darüber hinaus mit einem Pflanzgebot belegt.
Die übrigen Freiflächen oder entstehende (nicht festgesetzte) Grünflächen sind dagegen Teil der Baugrundstücksfläche und werden bei der Ermittlung des Ausgleichsbedarfs berücksichtigt. Eine Anpassung des Ausgleichsbedarfs ist daher auf dieser Grundlage nicht notwendig.
 
Zur Ausgleichsfläche A1: Der Biotop- und Nutzungstyp des Zielzustands wird angepasst und stattdessen, wie vorgeschlagen, eine mesophile Hecke (B112) gewählt. Die Festsetzung A10, die Planzeichnung und der Umweltbericht werden entsprechend angepasst.
 
Zur Ausgleichsfläche A2:  Der Biotop- und Nutzungstyp des Zielzustands wird angepasst und stattdessen, wie vorgeschlagen, eine mesophile Hecke (B112) gewählt. Die Ausgleichsfläche wird entlang des Birkenmoosgrabens entwickelt. Die Ausgangsfläche wird als Ackerfläche eingestuft. Die Festsetzung A10, die Planzeichnung und der Umweltbericht werden entsprechend angepasst.
 
Zur dinglichen Sicherung: Beide Ausgleichsflächen werden dinglich gesichert und im Ökoflächenkataster gemeldet.
Beschlussvorschlag
Den Einwänden wird in Teilen gefolgt. Die Planunterlagen werden entsprechend angepasst.
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
 
 
 
Beschlussvorschlag:
1.          Der Gemeinderat der Gemeinde Alling nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit, und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB, Beteiligung der Behörden, Kenntnis.  
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
 
 


2.         Der Gemeinderat der Gemeinde Alling billigt den Entwurf des Bebauungsplans "Biburg Nord" mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 23.01.2024.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
 
 
3.         Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Die Dauer der Auslegung wird gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 1 Woche verkürzt. Die Einholung der Stellungnahmen wird gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB auf die von der Änderung betroffenen Behörden (Landesbund für Vogelschutz und Untere Naturschutzbehörde) und die betroffenen Eigentümer sowie auf die in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen beschränkt.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
 
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
 
 

 



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Gemeinde Alling
Am Kirchberg 6, 82239 Alling
Tel.: 08141 379490-0
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