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öffentlich


Entlastungsbeschluss Jahresrechnung 2022



Sachvortrag:
Neben der Feststellung der Jahresrechnung ist die Entlastung gem. Art. 102, Abs.3, Satz 1, GO zu beschließen.
 
Durch die Entlastung wird zum Ausdruck gebracht, dass der Gemeinderat mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft des Haushaltsjahres 2022 einverstanden ist und auf haushaltsrechtliche Einwendungen verzichtet. Zusätzlich zu der Entlastung der Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Alling, ist auch die Entlastung des Jahresabschlusses 2022 über die Betriebsführung der Wasserversorgung für die Gemeinde Alling zu beschließen.  

Im Gegensatz zum Fesstellungsbeschluss ist der Erste Bürgermeister von der Beratung und Beschlussfassung zur Entlastung aufgrund persönlicher Beteiligung auszuschließen (vgl. Schreml, Erl. 10.1 zu Art. 102 GO). Der Erste Bürgermeister übergibt den Vorsitz an den zweiten Bürgermeister Hans Friedl MdL.

Beschluss:
  1. Der Gemeinderat beschließt die Entlastung zur Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Alling (Ausfertigung vom 19.07.2023), gemäß Art. 102 Abs. 3, Satz 1, GO.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
 
  1. Der Gemeinderat beschließt die Entlastung zum Jahresabschluss 2022 über die Betriebsführung der Wasserversorgung für die Gemeinde Alling (Ausfertigung vom 21.06.2023), gemäß Art. 102, Abs. 3, Satz 1, GO.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
 
 


 



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Gemeinde Alling
Am Kirchberg 6, 82239 Alling
Tel.: 08141 379490-0
E-Mail: info@alling.de
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