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öffentlich


Aufhebung des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 08.04.2019 in Ergänzung der Zweckvereinbarung zur Betriebsführung der Wasserversorgung Gemeinde Alling vom 30.03.2017.



Sachvortrag:
Zwischen dem AmperVerband und der Gemeinde Alling wurde am 08.04.2019 in Ergänzung der Zweckvereinbarung zur Betriebsführung der Wasserversorgung der Gemeinde Alling vom 30.03.2017 ein öffentliche-rechtlicher Vertrag geschlossen.
Diese Ergänzung ist nach Prüfung durch den PKBV im Zuge der überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 bis 2022 nicht Notwendig.
Nähere Informationen hierzu sind der beigefügten Sitzungsvorlage der Verbandsversammlung des AmperVerbandes vom 11.12.2023 zu entnehmen.

Beschluss:
1.       Der öffentlich-rechtliche Vertrag vom 08.04.2019 zur Ergänzung der Zweckvereinbarung zur Betriebsführung vom 30.03.2017 zwischen dem AmperVerband und der Gemeinde Alling wird aufgehoben
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
 
 
2.      Der Erste Bürgermeister o.V.i.A. wird berechtigt die beigefügte Vereinbarung zur Aufhebung des öffentlich-rechtlichen Vertrags der Parteien vom 08.04.2019 in Ergänzung der Zweckvereinbarung zur Betriebsführung der Wasserversorgung Alling vom 30.03.2017 (ZV) zu unterzeichnen.
 
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
17
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
 
 
 

 



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Gemeinde Alling
Am Kirchberg 6, 82239 Alling
Tel.: 08141 379490-0
E-Mail: info@alling.de
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