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öffentlich


Bebauungsplan "Biburg Nord"
Überführung ins Regelverfahren



Sachvortrag:
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (Az.: 4 CN 3.22) entschieden, dass § 13b Baugesetzbuch (BauGB) wegen des Vorrangs des Unionsrechts nicht mehr angewendet werden darf. In Fällen, in denen ein laufendes Bebauungsplanverfahren auf Basis des § 13b BauGB (Bebauungsplan Biburg Nord) durchgeführt wird, wird den planenden Gemeinden vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWBS) empfohlen, diese in das Regelverfahren zu überführen. Aufgrund der Überführung in das Regelverfahren sind die Unterlagen um die Umweltprüfung und die Eingriffs-/Ausgleichsregelung zu ergänzen und erneut eine Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Da der Inhalt der Bauleitplanung bereits zweimal in sehr detaillierter Form die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchlaufen hat, wird von dem Verfahrensschritt gem. §§ 3 und 4 jeweils Abs. 1 BauGB abgesehen.
 

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt das Bauleitplanverfahren "Bebauungsplan Biburg Nord" in das Regelverfahren zu überführen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
 
 

 



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Gemeinde Alling
Am Kirchberg 6, 82239 Alling
Tel.: 08141 379490-0
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