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öffentlich


Widmung der Straße "Am Schulgarten" zur Ortsstraße



Sachvortrag:
Die neue Straße "Am Schulgarten" im Baugebiet Kirch-/Ammerseestraße ist gem. Art. 6 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße zu widmen.
Die Straße ist technisch hergestellt. Der Anfangspunkt der Straße liegt an der südöstlichen Grundstücksgrenze FlNr. 50/3.
Der Endpunkt der Straße liegt an der nördlichen Grundstücksgrenze FlNr. 50/14
Sie weist eine Gesamtlänge von 0,059 km auf.
Die der Straße dienenden Grundstücke FlNrn. 50/3 und 50/14 Teilfläche, der Gemarkung Biburg, befinden sich im Eigentum der Gemeinde Alling.
Die Widmungsvoraussetzungen sind erfüllt.
Widmungsbeschränkungen bestehen keine.
Gem. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG ist die Gemeinde Alling Trägerin der Straßenbaulast.

Beschluss:
Gem. Art. 6 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 46 Nr. 2 BayStrWG wird die Straße "Am Schulgarten" im Baugebiet Kirchstraße/Ammerseestraße
mit den ihr dienenden Grundstücken FlNrn. 50/3 und 50/14 Teilfläche, Gmkg. Biburg, von der südöstlichen Grundstücksgrenze FlNr. 50/3 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze FlNr. 50/14 auf eine Gesamtlänge von 0,059 km zur Ortsstraße gewidmet.
Widmungsbeschränkungen bestehen keine. Träger der Straßenbaulast ist auf die Gesamtlänge die Gemeinde Alling.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
 
 

 



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Gemeinde Alling
Am Kirchberg 6, 82239 Alling
Tel.: 08141 379490-0
E-Mail: info@alling.de
Gemeinde Alling
Am Kirchberg 6 · 82239 Alling · Tel.: 08141 379490-0 · info@alling.de
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