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öffentlich


Bauantrag - Neubau eines Austragshauses mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 2819 Gemarkung Alling



Sachvortrag:
[X] Baugenehmigung
[X] Vorbescheid
[X] Abbruch
[X] Tektur


auf dem Grundstück Fl.Nr.
2819 Gemarkung Alling
Entwurfsverfasser:
Dipl.-Ing. Wörmann Martin

I. Vortrag
Grundstücksgröße:
120.090 m²
Grundfläche:
   203,12 m²
zulässig nach Bebauungplan:   
Wohnfläche:
   129,98 m²


§ 35 BauGB
Das Vorhaben liegt





im Außenbereich (§ 35 BauGB)
im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes
Das Vorhaben ist privilegiert nach





§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB



Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB



Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 4  Satz 1 Nr. 2 BauGB


Das Vorhaben dient Wohnzwecken
ja
nein
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich einer Satzung nach
§ 35 Abs. 6 BauGB


Zufahrt (Art. 4 BayBO)
Die Zufahrt ist gesichert
durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche

Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 BayBO
nach Art. 4 Abs. 2 Nr.      BayBO

nach Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 BayBO
nach Art. 4 Abs. 3 BayBO
Die Zufahrt erfolgt über einen Privatweg
Die Zufahrt ist nicht erforderlich

Wasserversorgung
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
zentrale Wasserversorgung
Eigenen Brunnen
Sonstige Wasserversorgung
Die Wasserversorgung ist nicht gesichert
Die Wasserversorgung ist nicht erforderlich

Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch
Kanalisation im
Mischsystem
Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung ist nicht gesichert
Die Abwasserbeseitigung ist nicht erforderlich
Hinweis: Der Bauantrag wurde bereits in der Sitzung am 18.05.2021 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dieser Antrag wurde vom Bauwerber am 06.07.2021 zurückgenommen.

Der Erste Bürgermeister stellt fest, dass GR-Kiemer persönlich beteiligt ist und stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung nach §27 Abs. 2.
Der Erste Bürgermeister lässt über den Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
 
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt mit der Maßgabe, dass die Privilegierung vorliegt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
 

 



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Gemeinde Alling
Am Kirchberg 6, 82239 Alling
Tel.: 08141 379490-0
E-Mail: info@alling.de
Gemeinde Alling
Am Kirchberg 6 · 82239 Alling · Tel.: 08141 379490-0 · info@alling.de
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