In der Verwaltung sind zwei Anträge für die Errichtung einer Zone 30 in der Kolpingstraße sowie in der Grottenstraße eingegangen. Die Verwaltung hat zusammen mit der Polizei Germering das gesamte Gemeindegebiet geprüft welche Zonen und Tempoangaben gegeben sind. Bei dieser Begehung wurde festgestellt, dass fast alle Wohngebiete, die keine Ortsverbindungsstraßen enthalten im Hauptort in einer Zone 30 sich befinden. Für die Übersichtlichkeit und Einheitlichkeit ist es sinnvoll, die noch fehlenden Straßen bzw. Gebiete gleich zu setzen.
Die Umsetzung der Zone 30 erfolgt in folgenden Straßen:
Antonistraße - Teilabschnitt Gilchinger Straßen bis zur Kreuzung Grotten-, Kreuzstraße
Griesstraße - Teilabschnitt Gilchinger Straße bis zur Kreuzung Parsbergstraße
Pschorrgasse
Pfarrgasse
Kolpingstraße
Agnes-Bernauer-Straße
Herzog-Ernst-Straße
Herzog-Albrecht-Straße
Flurstraße
Am Kirchberg
Am Marienberg
Edelfeldweg
Hartstraße
Kiebitzweg
Steinlacher Weg - Teilabschnitt Gilchinger Straße bis Hausnummer 2
Bei den übrigen Straßen die nicht genannt sind, ergibt sich aus den örtlichen Gegebenheit, dass die Notwendigkeit für eine Zone 30 nicht gegeben ist. (Oberer Weinberg, Krautgartenweg, Moosweg, An der Schwemme)
Die Regelung der Zone 30 ist auf Wohngebiete anzuwenden, Gewerbegebiete sind ausgeschlossen.
Der Gemeinderat nimmt die Umsetzung der Zone 30 in den einzelnen Straßen zur Kenntnis.