Mit Schreiben vom 24.07.2023 erklärte GRM Hubert Winkler schriftlich seinen Rücktritt als Referent des Referats "Straßen/Mobilität/Verkehr/Radwegekonzept" - siehe Anlage.
Gem. Art. 46 Abs. 1 S. 2 der Gemeindeordnung i. V. m. § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderats beschießt der Gemeinderat über die Verteilung der Geschäfte unter den Gemeinderatsmitgliedern.
Eine Verteilung auf den ersten Bürgermeister scheidet aus, da dieser kraft seines Amtes zwar ein Mitglied des Gemeinderates, jedoch kein Gemeinderatsmitglied ist.
Nach Auskunft des LRA FFB - Kommunalaufsicht, kann der Gemeinderat, da er sich keine weiteren Vorgaben zur Referatsbildung und Referatsbesetzung gegeben hat, per Beschluss entscheiden, wie im vorliegend Fall weiter verfahren werden soll.
Die Spannweite reicht hierbei beispielsweise von einer Referentenneubesetzung des bestehenden Referats, dem (unbesetzten) Ruhenlassen des Referats, einer inhaltlichen Umwandlung oder Aufteilung des Referats bis zur kompletten Aufhebung des Referats.
Bei der Referatsbesetzung muss nicht, wie dies bei der Ausschussbesetzung der Fall ist, dem Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung getragen werden.
Der Gemeinderat nimmt den Rücktritt des GRM Hubert Winkler als Referent des Referats "Straßen/Mobilität/Verkehr/Radwegekonzept" mit Schreiben vom 24.07.2023 zur Kenntnis.