Die Kalkulation der endgültigen Verbesserungsbeitragssätze und Herstellungsbeitragssätze ist am 19.07.2023 durch die Kommunalberatung Hurzlmeier GmbH, Stadtgraben 75, 94315 Straubing, entsprechend den abgaberechtlichen Vorschriften fertiggestellt worden.
Die endgültigen Verbesserungsbeiträge sinken im Vergleich zu den vorläufigen Verbesserungsbeiträgen deutlich ab. Zum einen liegt dies daran, dass der Aufwand für die durchgeführten Maßnahmen merklich geringer ausfiel als prognostiziert und dass zum Zeitpunkt der Berechnung der vorläufigen Sätze nicht absehbar war, dass eine Zuwendung gewährt werden würde. Darüber hinaus haben sich die beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen erhöht (um ca. 16 %) was ebenfalls merklich zum Ergebnis beiträgt.
Danach belaufen sich die endgültigen Verbesserungsbeitragssätze auf 0,96 €/m² für die Grundstücksfläche und 6,26 €/m² für die Geschossfläche.
Die Herstellungsbeitragssätze wurden mit 1,82 €/m² für die Grundstücksfläche und 8,16 €/m² für die Geschossfläche kalkuliert.
Nähere Angaben sind der beigefügten Kalkulation vom 19.07.2023 (Ausfertigung) zu entnehmen.
Der Gemeinderat beschließt die endgültigen Verbesserungsbeitragssätze sowie Herstellungsbeitragssätze für die Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Alling, gemäß beigefügter Globalberechnung der Kommunalberatung Hurzlmeier GmbH vom 19.07.2023. Ja-Stimmen: | 16 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | |