Die neue Straße "Am Schulgarten" im Baugebiet Kirch-/Ammerseestraße ist gem. Art. 6 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße zu widmen.
Die Straße ist technisch hergestellt. Der Anfangspunkt der Straße liegt an der südöstlichen Grundstücksgrenze FlNr. 50/3.
Der Endpunkt der Straße liegt an der nördlichen Grundstücksgrenze FlNr. 50/14
Sie weist eine Gesamtlänge von 0,059 km auf.
Die der Straße dienenden Grundstücke FlNrn. 50/3 und 50/14 Teilfläche, der Gemarkung Biburg, befinden sich im Eigentum der Gemeinde Alling.
Die Widmungsvoraussetzungen sind erfüllt.
Widmungsbeschränkungen bestehen keine.
Gem. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG ist die Gemeinde Alling Trägerin der Straßenbaulast.
Gem. Art. 6 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und Art. 46 Nr. 2 BayStrWG wird die Straße "Am Schulgarten" im Baugebiet Kirchstraße/Ammerseestraße
mit den ihr dienenden Grundstücken FlNrn. 50/3 und 50/14 Teilfläche, Gmkg. Biburg, von der südöstlichen Grundstücksgrenze FlNr. 50/3 bis zur nördlichen Grundstücksgrenze FlNr. 50/14 auf eine Gesamtlänge von 0,059 km zur Ortsstraße gewidmet.
Widmungsbeschränkungen bestehen keine. Träger der Straßenbaulast ist auf die Gesamtlänge die Gemeinde Alling. Ja-Stimmen: | 16 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | |