Gremium:
Gemeinderat (Gemeinde Alling)
Sitzungsnummer:
2023-GR-008
Sitzungstermin:
Dienstag, 19. September 2023
Sitzungsbeginn:
19:00 Uhr
Sitzungsende:
21:03 Uhr
Sitzungsort:
Bürgerhaus Alling

Niederschrift vom 19.09.2023
Gemeinderat (Gemeinde Alling)


TAGESORDNUNG:


Stand vom: 20.10.2023 11:04
Öffentlicher Teil:





Öffentlicher Teil:


TOP 01: Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.07.2023  
 

 
Beschluss:
Die Niederschrift der öffentlichen GR-Sitzung vom 25.07.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
 
 

 


TOP 02: Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen gemäß Art. 52 Abs. 3 GO  
 

 
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Bekanntmachungen.

 


TOP 03: Bekanntmachungen - Informationen  
 

Sachvortrag:
 

-         Der Erste Bürgermeister gibt bekannt, dass GR-Friedl entschuldigt fehlt und GR-Ludwig etwas Verspätung haben wird.
-         Daraufhin erläutert der Erste Bürgermeister, dass die Verwaltung einen Zuwendungsbescheid für den Bau von Trinkbrunnen im öffentlichen Raum erhalten hat. Bei Gesamtkosten in Höhe von 28.316,94€ werden Zuwendungen von bis zu 22.936,50€ in Aussicht gestellt.
-         Die Geltungsdauer der Baugenehmigung der Aussegnungshalle vom 15.11.2019 wurde bis zum 21.11.2025 verlängert.
-         Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Verwaltung für den Starzelbach eine Wasserrechtliche Genehmigung vom Wasserwirtschaftsamt erteilt bekommen hat. Die Genehmigung gilt für die Renaturierung zwischen der Unteren Mühle und der B2 und für den Einbau einer Niedrigwasservertiefung Innerorts von Alling.  Dieses Thema wird in einer der nächsten Sitzungen auf der Tagesordnung stehen
-         Zum Monatsbericht der Wasserversorgung erläutert der Erste Bürgermeister, dass es keine Störungen gab und keine Beprobungen stattgefunden haben.
-         Als nächstes gibt der Vorsitzende bekannt, dass GR-Friedl, MdL, von Innenminister Hermann die kommunale Verdienstmedaille in Bronze überreicht bekommen hat.
-         Der Erste Bürgermeister gibt bekannt, dass auf Wunsch der Schule und der Polizei die Radfahr-Markierungen am Hartplatz wiederhergestellt wurden.
-         Zum Schluss verkündet der Vorsitzende, dass der Tausch der Straßenleuchten auf LED-Leuchten begonnen hat.

 


TOP 04: Auftragsvergabe zur Beschaffung MZF, freiwillige Feuerwehr Biburg  
 

Beratungsfolge: 21.03.2023; 25.07.2023
Sachvortrag:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.07.2023, TOP 4 den Beschluss zur Beschaffung des MZF für die Feuerwehr Biburg wie folgt gefasst:
 
Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe - Los 1 und 2 - über die Beschaffung des MZF für die Freiwillige Feuerwehr Biburg gemäß Vergabevorschlag aus dem Sachvortrag.
Demnach sollte gemäß Vergabevorschlag das LOS 1 (Fahrgestell) an die Fa. MAN Truck & Bus und LOS 2 (Aufbau) an die Fa. Martin Schäfer GmbH vergeben bzw. beauftragt werden.
Nach Beschlussfassung trat die Verwaltung gemeinsam mit dem Ausschreibungsbüro Viehhauser in Gespräche mit den jeweiligen Bietern, u.a. auch der Wunsch der Feuerwehr Biburg nach einer Ausstattung LOS1 in Form eines mittleren Hochdachs wurde eruiert. Hierbei ergab sich zu LOS 1 nachträglich noch folgende Erkenntnis:
 
1.        Die Fa. MAN Truck und Bus kann keine wie in der Leistungsbeschreibung geforderte "elektronische Feststellbremse" liefern. Leider wurde hier von Seiten MAN keine Bieterfrage gestellt und es erfolgte kein Hinweis in den Unterlagen. Dieser Sachverhalt wurde nur durch Hinweis eines anderen Bieters bekannt und von MAN nachträglich bestätigt. Daraus folgt, dass das Angebot der Fa. MAN Truck & Bus auszuschließen ist!
 
2.       Die Fa. Mercedes hat die Frist und die Form der Nachfrage zum mittleren Hochdach nicht eingehalten. Daraus folgt, dass das Angebot nicht komplett wertbar ist und ausgeschlossen werden muss!

3.      Die Fa. Schäfer hat die Nachfrage Frist- und Formgerecht beantwortet.
 

Als Ergebnis bleibt festzuhalten, das sowohl LOS 1 als auch LOS 2 an die Fa. Martin Schäfer GmbH vergeben werden muss.

Die Verwaltung schlägt daher die Aufhebung des Beschlusses (TOP4) vom 25.07.2023 vor. Darüber hinaus ergibt sich folgender Vergabevorschlag:

Die Beauftragung für LOS 1 soll an die Fa. Martin Schäfer GmbH zum Gesamtpreis von 65.321,53 €/brutto erfolgen. Die Beauftragung für LOS 2 soll gem. Beschluss vom 25.07.2023 ebenfalls an die Fa. Martin Schäfer GmbH zum Gesamtpreis von 49.335,02/brutto erfolgen.


 

Beschluss:
1.     Der Gemeinderat hebt seinen Beschluss vom 25.07.2023 (TOP4) zur Beschaffung des MZF Feuerwehr Biburg auf.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
 
 
2.    Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe LOS 1 (Fahrgestell) an die Fa. Martin Schäfer GmbH, Robert-Bosch-Ring 4, 75038 Oberderdingen, zum Gesamtpreis von 65.321,53€/brutto (inkl. mittleren Hochdach).
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
 
 
3.    Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe LOS 2 (Aufbau) an die Fa. Martin Schäfer GmbH, Robert-Bosch-Ring 4, 75038 Oberderdingen, zum Gesamtpreis von 49.335,02/brutto.
Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
 
 



 


TOP 05: 14. Änderung Flächennutzungsplan, Aufstellungsbeschluss  
 

Sachvortrag:
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (Az.: 4 CN 3.22) entschieden, dass § 13b Baugesetzbuch (BauGB) wegen des Vorrangs des Unionsrechts nicht mehr angewendet werden darf.
In Fällen, in denen ein laufendes Bebauungsplanverfahren auf Basis des § 13b BauGB (Biburg Nord) durchgeführt wird, wird den planenden Gemeinden vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWBS) empfohlen, diese in das Regelverfahren zu überführen.
Aufgrund der Überführung in das Regelverfahren sind alle Verfahrensschritte durchzuführen, auf die nach § 13b BauGB verzichtet wurde. (Änderung Flächennutzungsplan, Erstellung eines Umweltberichts, Ausgleichsregelung)
Aufgrund der o.g. Gründe ist für den Bebauungsplan "Biburg Nord" die Änderung des Flächennutzungsplan notwendig.
 
 

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Alling im Bereich nördlich von Biburg Fl.Nr. 83/3 Tfl., 510 Tfl., 521 Tfl.,521/1 Tfl., 522 Tfl., 524 Tfl., 525, 526, 528, 529, 530, 644 Tfl. Gemarkung Biburg gemäß beiliegenden Umgriffsplan.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
 
 

 


TOP 06: Antrag von GR Simone Stenzer (ABV) zum Neubau des Allinger Kriegerdenkmals  
 

Sachvortrag:
Am 17.07.2023 ging ein Antrag von der Kulturreferentin Frau Simone Stenzer in der Verwaltung ein. Antragsgegenstand ist der Neubau des Allinger Kriegerdenkmals. Das Ehrendenkmal an der Südseite der Kirche Maria Geburt ist sanierungsbedürftig. Laut Aussage eines Gutachters lassen sich die Tafeln im Mauerwerk nicht entfernen und restaurieren.
GR-Stenzer beantragt deshalb den Neubau eines Ehrendenkmals für die Gefallen und Teilnehmer der beiden Weltkriege.
 

Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Arbeitsgruppe "Kriegerdenkmal" bestehend aus GR-Stenzer, GR-Lang, GR-Herz, GR-Schröder, GR-Wörl, GR-Hennies, einem Vertreter aus dem Bauamt und Vertreter des Veteranenvereins mit der Planung des Kriegerdenkmals zu beginnen und dem Gemeinderat einen Entwurf vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
 
 

 


TOP 07: Rücktritt des Referenten Hubert Winkler vom Referat "Straßen/Mobilität/Verkehr/Radwegekonzept" am 24.07.2023 sowie Beschluss zum weiteren Vorgehen beim Referat "Straßen/Mobilität/Verkehr/Radwegekonzept"  
 

Sachvortrag:
 
Mit Schreiben vom 24.07.2023 erklärte GRM Hubert Winkler schriftlich seinen Rücktritt als Referent des Referats "Straßen/Mobilität/Verkehr/Radwegekonzept" - siehe Anlage.
 
Gem. Art. 46 Abs. 1 S. 2 der Gemeindeordnung i. V. m. § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderats beschießt der Gemeinderat über die Verteilung der Geschäfte unter den Gemeinderatsmitgliedern.
Eine Verteilung auf den ersten Bürgermeister scheidet aus, da dieser kraft seines Amtes zwar ein Mitglied des Gemeinderates, jedoch kein Gemeinderatsmitglied ist.
 
Nach Auskunft des LRA FFB - Kommunalaufsicht, kann der Gemeinderat, da er sich keine weiteren Vorgaben zur Referatsbildung und Referatsbesetzung gegeben hat, per Beschluss entscheiden, wie im vorliegend Fall weiter verfahren werden soll.
Die Spannweite reicht hierbei beispielsweise von einer Referentenneubesetzung des bestehenden Referats, dem (unbesetzten) Ruhenlassen des Referats, einer inhaltlichen Umwandlung oder Aufteilung des Referats bis zur kompletten Aufhebung des Referats.
 
Bei der Referatsbesetzung muss nicht, wie dies bei der Ausschussbesetzung der Fall ist, dem Stärkeverhältnis der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung getragen werden.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Rücktritt des GRM Hubert Winkler als Referent des Referats "Straßen/Mobilität/Verkehr/Radwegekonzept" mit Schreiben vom 24.07.2023 zur Kenntnis.
 


 


TOP 08: Bauantrag - Aufstockung eines Einfamilienhauses mit Erweiterung Kellergeschoss (Kellerraum + Wintergarten) auf Fl. Nr. 345/18 Gemarkung Alling  
 

Sachvortrag:

[X] Baugenehmigung
[X] Vorbescheid
[X] Abbruch
[X] Tektur


auf dem Grundstück Fl.Nr.
345/18 Gemarkung Alling
Entwurfsverfasser:
Wörmann, Martin

I. Vortrag
Grundstücksgröße
427,00 m²
Grundfläche:  
204,95 m²
zulässig nach Bebauungsplan:
./.
Grundflächenzahl:
0,48
zulässig nach Bebauungsplan:
./.

§ 34 BauGB

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB)

In einem Gebiet ohne Bebauungsplan ( § 34 Abs. 1 BauGB)


Zufahrt (Art. 4 BayBO)
Die Zufahrt ist gesichert
durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche

Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 BayBO
nach Art. 4 Abs. 2 Nr. 1 BayBO

nach Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 BayBO
nach Art. 4 Abs. 3 BayBO
Die Zufahrt erfolgt über die Hofstelle
Die Zufahrt ist nicht erforderlich

Wasserversorgung
Die Wasserversorgung ist gesichert durch
zentrale Wasserversorgung
Eigenen Brunnen
Sonstige Wasserversorgung
Die Wasserversorgung ist nicht gesichert
Die Wasserversorgung ist nicht erforderlich

Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung ist gesichert durch
Kanalisation im
Mischsystem
Trennsystem
Kleinkläranlage
sonstige Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung ist nicht gesichert
Die Abwasserbeseitigung ist nicht erforderlich

Hinweis:
Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.   

Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
     

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
 
 

 


TOP 09: Defizitübernahme Kinderhaus Blütenburg Biburg 2022  
 

Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 01.08.2023 stellt das Diakonische Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Fürstenfeldbruck e.V. als Träger des Kinderhauses Blütenburg Biburg die Jahresrechnung für das Betriebsjahr 2022 mit einem Defizit in Höhe von 53.138,79 € zur Verfügung und den Antrag auf Übernahme des Fehlbetrages.
Die geltende Betriebsträgervereinbarung verpflichtet die Gemeinde zur Übernahme von 100 % des festgestellten Defizits für das Jahr 2022 zur Deckung der Anlaufkosten.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gem. § 3 Abs. 1 der geltenden Betriebsträgervereinbarung vom 15.11.2021 die Defizitübernahme des Kinderhauses Blütenburg Biburg für das Betriebsjahr 2022 in Höhe von 53.138,79 € laut Rechnungsabschluss.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
16
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
 
 

 


TOP 10: Antrag vom TSV Alling, Nutzungsverlängerung Sportgelände am Steinlacher Weg 1a  
 

Sachvortrag:
Am 24.07.2023 ging in der Gemeinde ein Antrag vom TSV Alling e. V. ein. Antragsgegenstand ist die Verlängerung des Nutzungsrechts für die Grundstücke Fl. Nr. 636 und 637 Gemarkung Alling ein.
Grund für die Verlängerung des Nutzungsrechts ist die Sanierung des Vereinsheims und die damit verbundene Förderung des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV). Die Sportförderrichtlinie verlangt ein vertragliches Nutzungsrecht von mindestens 25 Jahren. Die derzeitige Laufzeit des Nutzungsrechts läuft 2042 aus. Da der BLSV aber eine Reserve von mindestens 5 Jahren empfiehlt beantragt der TSV Alling die Verlängerung vom 31.12.2042 bis zum 31.12.2060.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Verlängerung des Nutzungsrechtes für den TSV Alling e. V. für die Grundstücke Fl. Nr. 636 und 637 Gemarkung Alling bis zum 31.12.2060. Die Verwaltung wird beauftragt die Änderung des bestehenden Nutzungsvertrages zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
1
Persönlich beteiligt:
 
 

 


TOP 11: Neubau eines 6-Gruppigen Kinderhauses in Alling, Gewerk Dachdecker und Spengler  
 

Beratungsfolge:
15.01.2019, 19.02.2019, 19.03.2019, 25.06.2019, 23.07.2019, 17.09.2019, 22.10.2019, 19.11.2019, 18.02.2020, 28.04.2020, 16.06.2020, 15.09.2020, 20.10.2020, 25.01.2021, 23.03.2021, 13.04.2021, 22.06.2021, 16.11.2021, 28.03.2022, 29.03.2022, 30.05.2022, 18.10.2022, 21.03.2023, 25.04.2023, 20.06.2023
Sachvortrag:
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat über den aktuellen Stand des Gewerkes Dachdecker- und Spenglerarbeiten.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Vortrag des Vorsitzenden zur Kenntnis.

 


TOP 12: Sonstiges  
 

 
-         Der Erste Bürgermeister gratuliert GR-Ludwig und GR-Stenzer nachträglich zum Geburtstag.
-         GR-Schröder erkundigt sich aus welchem Grund die Bewässerungsanlage am Sportplatz auch bei Regen in Betrieb ist. Er habe dies während der Urlaubszeit vom Ersten Bürgermeister an den Zweiten Bürgermeister Friedl weitergegeben. Anschließend wurde das Problem gelöst und nun ein paar Tage später läuft die Bewässerungsanlage erneut bei Regen. Der Erste Bürgermeister wird sich um das Problem kümmern und verkündet im Zuge dessen, dass der Sportplatz noch weitere 2 Wochen gesperrt bleiben muss.

 









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